Sponsoring-Regeln

Registrierung

Sie können sich auf Anfrage auf unserer Sponsorenseite registrieren lassen, wenn Sie uns mit ein- oder mehrmaligen Spenden unterstützt haben bzw. regelmäßig als Sponsor auftreten.

Als Firmensponsor stellen Sie uns bitte Ihr Logo zur Verfügung.

Die Einträge auf unserer Seite werden nach Eingang der Zuwendung bis zum Ende des jeweiligen Folgejahres vorgehalten. Einmalige Zuwendungen unter 100,- werden aus Platzgründen nicht in die Liste aufgenommen.

Namen von natürlichen Personen können wir nur dann veröffentlichen, wenn uns eine entsprechende schriftliche Einwilligung vorliegt.

Sponsoring kann auf Sach- oder Geldebene stattfinden.

Geldspenden und Preisnachlässe

Am einfachsten und wirkungsvollsten sind natürlich reine Geldspenden. Aber auch Preisnachlässe sind immer gern willkommen, insbesondere wenn sie der Allgemeinheit der Schüler verfügbar gemacht werden, z. B. durch Rabattaktionen. Bei Preisnachlässen für Anschaffungen durch den Verein beachten Sie bitte auch den Abschnitt "Spendennachweise".

Da der Vereinsbetrieb ausschließlich ehrenamtlich geführt wird, kommen Ihre Spenden zu 100% den Schülerinnen und Schüler resp. der Schule zugute.

Sachspenden

Im Fall von Sachspenden bitten wir Sie um Abstimmung mit uns, da wir ja am besten wissen, was gebraucht wird (nämlich was sach-dienlich ist). 

Sie erleichtern zusätzlich das Leben unseres Kassenwarts, indem Sie uns mit einer Kopie des Kaufbelegs oder einer Proformarechnung bei der Feststellung des Sachwerts helfen.

Spendennachweise

Für den Nachweis bei ihrem Finanzamt erhalten Sie von uns für Spenden über EUR 300,- eine Zuwendungsbescheinigung. Unterhalb dieses Betrags genügt ein vereinfachter Nachweis wie z. B. der Kontoauszug.

Bitte beachten Sie: Preisnachlässe auf Rechnungen können steuerlich nur als Spenden behandelt werden, wenn zunächst der volle Betrag in Rechnung gestellt wurde und dann auf einen Teil der Zahlung verzichtet wird. Es handelt sich dann um eine Geldzuwendung mit abgekürztem Zahlungsweg. Dies muss aus der jeweiligen Rechnung hervorgehen. Eine reine Rabattierung von Produkten ist steuerlich nicht als Spende absetzbar.

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